Heute Abend stellte der Vorsitzende der Kreisverkehrswacht Ludwigshafen e.V., Dieter Lauerbach, bei der Schlachter die Aktion Rhein-BOB vor und hielt anschließend einen
Vortrag zu den rechtlichen Folgen einer Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Drogen und/oder Alkohol.
Neben dem § 24 a Straßenverkehrsgesetz - 0,5 Promille-Grenze und dem § 316 Strafgesetzbuch - Trunkenheit im Verkehr - erklärte er u.a. auch den Führerscheinentzug auf dem
Verwaltungsweg aufgrund von Ungeeignetheit, MPU, und andere Nebenfolgen.
Ebenfalls besprochen wurden die versicherungsrechtlichen Auswirkungen im Falle eines Unfalls wenn bei einem der Beteiligten Alkohol oder Drogen im Spiel war.
Anschließend hatten die Teilnehmer/innen Gelegenheit die Rauschbrillen zu testen und einen selbstgewählten Parcours zu laufen, um den visuellen Einfluss von Alkohol und Drogen
auf die Wahrnehmung und Koordination zu testen. Dafür standen 12 verschiedene Rauschbrillen ( 0,3, 0,5, 0,8 (2)und 1,1 Promille / 1-2 und 3-4 Joints -Cannabis- / Müdigkeit und
Rotsicht / Müdigkeit und 0,5 Promille / LSD (2)/ synthetische Drogen) bereit.
Schnell wurde allen klar, dass Alkohol und/oder Drogen bei der Teilnahme am Straßenverkehr nichts zu suchen haben.
Zum Schluss konnten die Fahrschüler/innen noch Fragen zum Thema stellen, was rege in Anspruch genommen wurde und es gab natürlich die BOB-Schlüsselanhänger.
Jede Brille wurde nur von einer Person genutzt und wird vor dem nächsten Einsatz desinfiziert.
In der Fahrschule wurde die geltendenden Regularien der 12. Corona-Schutzverordnung des Landes RLP eingehalten.