Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) wurde am 8. November 1924 in Berlin gegründet mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu fördern und Verkehrsunfälle zu verhüten. Während der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 war sie verboten. Am 13. Dezember 1950 wurde sie als Bundesverkehrswacht e.V. neu gegründet und wenig später in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen. Nach dem Beitritt der DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz gilt die Satzung des Verbandes auch für die Neuen Bundesländer.
Die Deutsche Verkehrswacht gehört zu den ältesten und größten Bürgerinitiativen Deutschlands. Seit ihrer Gründung 1924 arbeitet sie für mehr Sicherheit und weniger Unfälle auf unseren Straßen – heute mit mehr als 70.000 ehrenamtlich Engagierten. Mit ihren Zielgruppenprogrammen, Aktionen und Veranstaltungen erreicht die DVW rund 2,5 Millionen Menschen pro Jahr.
In den gemeinnützigen Verkehrswacht-Organisationen engagieren sich bundesweit rund 70.000 Menschen, die meisten ehrenamtlich. Sie leisten ihren Beitrag dazu, die Mobilität auf deutschen Straßen sicherer zu machen und die Zahl der Unfallopfer zu verringern.
Der Ansatzpunkt für alles Tun der Deutschen Verkehrswacht ist der Mensch. Die DVW arbeitet entlang von Zielgruppen, das heißt, sie definiert und klassifiziert Verkehrsteilnehmer nach ihrem Alter und der Art ihrer Verkehrsteilnahme. Die wichtigsten Zielgruppen sind Vorschulkinder, Schulkinder, jugendliche Radfahrer, junge Autofahrer und ältere Menschen. Jede dieser Zielgruppen ist durch bestimmte Gefährdungspotenziale charakterisiert, die mit Hilfe von Zielgruppenprogrammen abgebaut werden sollen.
Die ehrenamtliche Mitarbeit ist genauso vielfältig wie die hauptamtliche: Die meisten Aktiven arbeiten in Projekten der Verkehrsaufklärung und Unfallprävention, beraten Verkehrsteilnehmer, führen Schulungen und Verkehrssicherheitsaktionen durch, klären Zielgruppen über spezielle Gefährdungen auf und trainieren mit ihnen angemessene Verhaltensweisen, setzen sich für schwache Verkehrsteilnehmer ein, die sich nicht allein im Straßenverkehr bewegen können. Andere Ehrenamtliche engagieren sich im organisatorischen Bereich, wieder andere sorgen für das Sponsoring von Aktionen und werben neue Mitglieder. Grundsätzlich ist die Bandbreite an Möglichkeiten, sich bei Verkehrswachten einzubringen, sehr groß – angefangen von einem dauerhaften Engagement bis hin zu Hilfeleistungen bei einzelnen Veranstaltungen.
Die Kreisverkehrswacht Ludwigshafen ist Mitglied der Europäischen Charta für Straßenverkehrssicherheit der Europäischen Kommission
http://www.erscharter.eu/de/users/kreisverkehrswacht-ludwigshafen-ev
http://www.erscharter.eu/en/badge/12698
Die Kreisverkehrswacht Ludwigshafen e.V. wurde am 14. Mai 1957 gegründet und beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter VR 1392 in das
Vereinsregister eingetragen.
Satzungszweck ist unter anderem die Hebung der Verkehrssicherheit und die Verhütung von Verkehrsunfällen.
Laut dem aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Ludwigshafen am Rhein vom 21.07.2023, Aktenzeichen 27/662/0146/7 - VIII/10, sind wir von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Wir sind deshalb berechtigt, für Spenden die zur satzungsgemäßen Verwendung bestimmt sind, Zuwendungsbescheinigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Das gleiche gilt für Mitgliedsbeiträge.
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